- Wirtshausverbot
- Wirtshausverbot,Nebenstrafe des schweizerischen StGB (Art. 56); das Verbot, für sechs Monate bis zu zwei Jahren Gastwirtschaftsräume, in denen alkoholische Getränke angeboten werden, zu betreten, wenn die Tat, derentwegen eine Hauptstrafe ausgesprochen wurde, auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen ist. Das Wirtshausverbot wird durch Anordnungen der Kantone bekannt gegeben.
Universal-Lexikon. 2012.